veröffentlicht am März 3, 2011 - von Schulprofi
Die Hauptschule als weiterführende Schulform
Eine Hauptschule ist nicht gleich Hauptschule. Hier gibt es je nach Bundesland Unterschiede. In NRW gibt es eine 10-jährige Schulzeitpflicht. Das heißt, wenn die Schüler der Hauptschule nach Klasse 9 den Hauptschulabschluss erwerben, müssen diese noch die Klasse 10 besuchen.
Unterschiede in den Bundesländern
In NRW gibt es zwei Arten von Schulabschlüssen. Nach Klasse 10 ist dies der Hauptschulabschluss oder auch nach Klasse 13 und dem mittleren Schulabschluss, der entspricht der Fachhochschulreife. Nach Klasse 10 entspricht dies eigentlich einem Realschulabschluss. Für die Eingliederung in die Klasse 10 und welchen Abschluss man dann weiter erwerben kann, sind die Schulnoten der Klasse 9 entscheidend. Je nach Noten ist es ab und an auch möglich, den Wechsel in einen berufsbildenden Bereich wie die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr.
In Bayern geraten die Hauptschulen durch Einführung der 6-stufigen Realschule wegen Schülermangel zunehmend unter Druck. Vor allem in Regionen die nicht so dicht bevölkert sind müssen teilweise Hauptschulen geschlossen werden da diese nicht genügend Schüler haben. Die Schüler, die in den betreffenden Gebieten wohnen, werden in die umliegenden Hauptschulen zusammengefasst und auch dort unterrichtet. Die Hauptschule in Bayern bietet zwei Arten des Hauptschulabschlusses, den normalen Hauptschulabschluss und den qualifizierten Hauptschulabschluss. Nach Erreichen des Klassenziels der Klasse 9 wird im Normalfall der Hauptschulabschluss vergeben. Danach können die Schüler, die den Hauptschulabschluss bestanden haben, eine Zusatzprüfung machen und mit Bestehen dieser Prüfung wird der qualifizierte Hauptschulabschluss vergeben. Um auch den schwächeren Schülern die Möglichkeit zu geben auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben, werden sogenannte P-Klassen für lernschwache und praktisch begabte Schüler eingerichtet. P-Klassen sind spezielle praxisnahe Klassen, die individuell gefördert werden.
Möglichkeiten für qualifiziertere Hauptschüler
Für Hauptschüler, die so qualifiziert sind, gibt es die M-Klassen. Diese ermöglichen Hauptschüler den mittleren Bildungsabschluss nach der Hauptschule Klasse 10. Im Schuljahr 2010/2011 wurden in den Hauptschulen in Bayern als Weiterentwicklung die Mittelschulen eingeführt. Die Hauptschulen erhalten diese Bezeichnung, wenn sie alleine oder mit andern Schulverbunden gemeinsam die Bildung vermitteln. Diese müssen regelmäßig die drei Zweige, Technik, Soziales und Wirtschaft sowie ein Ganztagsangebot umfassen und den mittleren Schulabschluss vermitteln. In Berlin gibt es seit dem Jahr 2010 nur noch 2 Schulformen einmal das Gymnasium und die integrierte Sekundarschule. In etlichen Bundesländern wurde die Hauptschule komplett abgeschafft oder gar nicht eingeführt. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es kann aber dennoch ein Hauptschulabschluss erworben werden, dieser ist nicht abgeschafft worden, sondern nur die Hauptschulen.
In den Hauptschulen sitzen Kindern aus verschiedenen Schichten, so wie auch Kinder, die im Lernen langsamer sind und auch Kinder, die der deutschen Sprachen nicht so ganz mächtig sind wie andere Kinder. Dies ist aber auch von Stadt zu Stadt verschieden, so besteht die Möglichkeit das lernstärkere Kinder und auch diese, die ihre Muttersprache Deutsch richtig sprechen können andere Kinder mit einer Lernschwäche und nicht so gut deutschsprechenden Kindern helfen können. Nicht jeder findet diese Lösung gut doch besteht in Deutschland eine Schulpflicht und diese gilt auch für die Hauptschulen. Geht ein Kind nicht regelmäßig zur Schule, so kann dies eine Geldstrafe für die Eltern geben, da diese nicht nachkommen ihre Kinder rechtzeitig zur Schule zu schicken.
Img: Ana Blazic – Fotolia
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